Wie gestaltet sich die Provision, welche für den Verkauf an der Auktion berechnet wird?
Die Provision, die auf den erzielten Zuschlagspreis berechnet wird, wird im Auktionsvertrag geregelt. Die Provision wird fällig bei erfolgreichem Verkauf und wird mit dem Verkaufserlös verrechnet.
In der Provision sind die folgenden Dienstleistungen inbegriffen:
a. die zur Beschreibung erforderliche wissenschaftliche Bearbeitung des Objekts;
b. die Reproduktion des Objekts je nach dessen Bedeutung;
c. die Herstellung und der Versand der Auktionskataloge sowie die Auktionswerbung;
d. die Versicherung des eingelieferten Objekts (mit den bei Kunstversicherungen üblichen Ausschlüssen) zu der mit dem
Einlieferer vereinbarten Schätzung, beginnend mit der Übergabe des Objekts an die Galerie Kornfeld;
e. die Rechnungsstellung und Entgegennahme des Kaufpreises (Inkassohandlungen).
Welche Nebenkosten werden für den Verkauf an der Auktion berechnet?
Bei erfolgreichem Verkauf wird die Provision fällig. In der Provision sind die wissenschaftliche Bearbeitung des Kunstwerkes, die Reproduktion für den Auktionskatalog, die Herstellung und der Versand des Katalogs, die Auktionswerbung sowie die Versicherung beginnend mit der Übergabe des Kunstwerks an die Galerie Kornfeld enthalten.
Erforderliche Aufwendungen, namentlich das Einholen von Expertisen und Echtheitsbestätigungen, Transporte, Zollaufwendungen, Restaurierungen, etc., werden in der Regel in Rechnung gestellt.
Wird bei einem Verkauf Mehrwertsteuer fällig?
Von privaten Einlieferinnen und Einlieferern mit Wohnsitz in der Schweiz wird auf der Provision die Mehrwertsteuer (zurzeit 8.1 %) erhoben. Wird das Objekt von einer oder einem der schweizerischen Mehrwertsteuer unterstellten Händlerin oder Händler oder Sammlerin oder Sammler unter der Margenbesteuerung eingeliefert, so ist die MWST (zurzeit 8.1%) nur auf der Provision geschuldet.
Gibt es in der Schweiz das Folgerecht?
Die Schweiz kennt kein Folgerecht. Käuferinnen und Käufer bzw. Einlieferinnen und Einlieferer werden dadurch mit bis zu 4% (maximal EUR 12'500) weniger belastet als bei Kunstkäufen bzw. -verkäufen in EU-Mitgliedstaaten.
Können Sie mich bei einem Versand der Kunstwerke unterstützen?
Gerne beraten wir Sie hinsichtlich eines zügigen und sicheren Transports, adäquaten Versicherungsschutzes sowie einer allfälligen zolltechnischen Abwicklung. Wenn möglich, ersuchen wir Sie, Arbeiten auf Papier ungerahmt einzureichen.
Ist eine Restaurierung meines Kunstwerkes notwendig?
Abhängig vom Zustand empfiehlt sich eine Restaurierung Ihres Kunstwerkes, die der Erzielung eines bestmöglichen Preises dient. Wir arbeiten eng mit Restauratoren für Gemälde, Skulpturen und Arbeiten auf Papier zusammen und beraten Sie gerne.
Wann erhalte ich meine Zahlung?
Nach der Auktion erhalten Sie von uns eine detaillierte Abrechnung. Die Auszahlung des Abrechnungsbetrags (Zuschlagspreis abzüglich der Provision und allfälligen weiteren Aufwendungen) an die Einlieferin oder den Einlieferer erfolgt nach vollständigem Eingang des Verkaufserlöses bei der Galerie Kornfeld. Die Auszahlung des Abrechnungsbetrags erfolgt per Banküberweisung in Schweizer Währung und ausschliesslich auf ein Konto, welches auf die Einliefererin oder den Einlieferer lautet.
Was ist ein Nachverkauf?
An den Auktionen unverkauft gebliebene Kunstwerke können während eines mit den Einliefernden ausgemachten Zeitraums von der Galerie Kornfeld im Nachverkauf verkauft werden. Der Nachverkauf findet unter den gleichen Bedingungen statt wie an der Auktion. Der "Zuschlag" erfolgt mindestens zur vereinbarten Limite.